Aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung beraten wir eine Vielzahl von bargeldintensiven Betrieben aus verschiedenen Branchen mit dem Ziel, unsere Mandanten sicher durch die kommenden Betriebsprüfungen zu begleiten.
Neben Gastronomie- und Hotelleriebetrieben liegen auch andere bargeldintensive Betriebe wie z.B. Friseursalons, Bäckereien, Metzger, Einzelhandelsunternehmen, Kfz-Handel, Eisdielen, Taxiunternehmen, Apotheken usw. im besonderen Fokus der Finanzverwaltung.
Das Steuerrecht stellt hohe Anforderungen an die Kassenbuchführung und den Kassenbericht. Wir beraten Sie vollumfassend zu diesem Thema – TSE-Kassen, offene Ladenkassen, Kassenberichte bei Einnahmeüberschussrechnungen, Kassensturzfähigkeit und zeigen Ihnen einfache alltagstaugliche Lösungen zur Führung von ordnungsgemäßen Kassenbüchern und Kassenberichten.
Wir geben Ihnen vorbeugende Ratschläge, sodass Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen keine Überraschungen erleben. Aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung sind wir spezialisiert auf die Begleitung von „auch aus dem Ruder gelaufenen“ Betriebsprüfungen als auch Steuerfahndungsprüfungen. Unsere Arbeit beginnt in diesen Fällen in der Regel dort, wo die Arbeit anderer Steuerberater endet.
Unsere Expertise:
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Zielen. Gemeinsam finden wir für Sie die passende Lösung.