Gastronomie

Insbesondere Gastronomiebetriebe werden von den Finanzbehörden als Risikobranchen für Steuerverstöße eingestuft und unterliegen daher besonders intensiven und häufigen Prüfungen durch die Betriebsprüfungsstellen der Finanzbehörden.

Wir wissen, welche steuerrechtlichen Aspekte aus Mandantensicht besonders kritisch sind und welche Standards grundlegend für das Finanzamt in Bezug auf Gastronomiebetriebe gelten.

Sie laufen Gefahr, die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich zu ziehen, insbesondere wenn die steuerrechtliche Grundsätze in Ihrer täglichen Arbeit außer Acht gelassen werden. Wir geben Ihnen vorbeugende Ratschläge, sodass Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen oder den seit dem Jahre 2018 möglichen Kassennachschauen keine Überraschungen erleben.

Wir verfügen über das nötige branchenspezifische Fachwissen und beraten Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen in allen steuerlichen Belangen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Abwicklung von Geschäftsvorfällen sowie einer einwandfreien Kassenbuchführungen und internen Buchhaltungen.

Aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung sind wir spezialisiert auf die Begleitung von „auch aus dem Ruder gelaufenen“ Betriebsprüfungen als auch Steuerfahndungsprüfungen. Unsere Arbeit beginnt in diesen Fällen in der Regel dort, wo die Arbeit anderer Steuerberater endet.

Unsere Expertise:

  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen
  • Vorbeugende Beratung zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen bargeldintensiver Geschäftsvorfälle (ordnungsgemäße Kassenbuchführung), um Schätzungsbefugnisse durch die Finanzverwaltung zu verhindern
  • Erstellung von Verfahrensdokumentationen – diese sind Formvoraussetzungen von ordnungsgemäßen Kassenbuchführungen
  • Beratung zur Strukturierung der internen Prozesse zur Vereinfachung der Verwaltung
  • Vorbeugende Prüfung der Richtsätze anhand Richtsatzsammlung (Rohgewinnaufschläge)
  • steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in allgemeinen Fragen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen 

Individuelle Lösungen:

  • Erstellen sämtlicher Steuererklärungen und vollumfängliche Bilanzierung (auch Spezialkontenrahmen SKR70 für Hotels und Gaststätten)
  • Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen
  • Volldigitale Einbindung von Kassensystemen in die Kassenbuchführung und die betriebliche Buchhaltung

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Zielen. Gemeinsam finden wir für Sie die passende Lösung.