Wir wissen, welche steuerrechtlichen Aspekte aus Mandantensicht besonders kritisch sind und welche Standards grundlegend für das Finanzamt in Bezug auf Gastronomiebetriebe gelten.
Sie laufen Gefahr, die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich zu ziehen, insbesondere wenn die steuerrechtliche Grundsätze in Ihrer täglichen Arbeit außer Acht gelassen werden. Wir geben Ihnen vorbeugende Ratschläge, sodass Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen oder den seit dem Jahre 2018 möglichen Kassennachschauen keine Überraschungen erleben.
Wir verfügen über das nötige branchenspezifische Fachwissen und beraten Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen in allen steuerlichen Belangen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Abwicklung von Geschäftsvorfällen sowie einer einwandfreien Kassenbuchführungen und internen Buchhaltungen.
Aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung sind wir spezialisiert auf die Begleitung von „auch aus dem Ruder gelaufenen“ Betriebsprüfungen als auch Steuerfahndungsprüfungen. Unsere Arbeit beginnt in diesen Fällen in der Regel dort, wo die Arbeit anderer Steuerberater endet.
Unsere Expertise:
Individuelle Lösungen:
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Zielen. Gemeinsam finden wir für Sie die passende Lösung.